5.1 Unseren Kunden stehen selbstverständlich alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wenn sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Für Mängel (z.B. Schäden, Verunreinigungen) an Waren, die vom Kunden schuldhaft verursacht wurden oder die aus gewöhnlicher Abnutzung entstanden sind, ist dieser alleine haftbar. Solche Mängel unterliegen weder der Gewährleistung noch unseren sonstigen Serviceleistungen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware (siehe dazu auch unten § 5.3), für Unternehmer sechs Monate ab Übergabe der Ware.
5.2 Wir gewährleisten die Eignung unserer Waren zum jeweiligen bestimmungsgemäßen Zweck. Die Eignung der von uns verkauften Ware zu anderen Zwecken unserer Kunden können wir leider nicht zusichern. Jeder Kunde ist daher für die vorherige Prüfung und Feststellung der Eignung der von ihm ausgewählten Ware alleine verantwortlich. Unsere schriftlichen Angaben zum Kaufgegenstand sind nur im Rahmen des üblichen Verständnisses zu verstehen, mündliche Angaben unserer Mitarbeiter sind unverbindlich. Unsere Kunden haben jedoch die kostenlose Möglichkeit, eine bei uns gekaufte Ware ohne Angabe von Gründen umzutauschen, wenn die in § 4 genannten Voraussetzungen vorliegen.
5.3 Für unwesentliche Mängel besteht kein Gewährleistungsanspruch. Für wesentliche Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate an der Ware auftreten, wird grundsätzlich vermutet, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden waren, soweit nicht eine seitens des Kunden verursachte Beschädigung offensichtlich ist. Bei wesentlichen Mängeln, die erst nach sechs Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, hat der Kunde nachzuweisen, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorgelegen haben.
5.4 Zur Übernahme der Ware an der Kassa gilt Folgendes: Der Kunde hat die von ihm ausgewählte Ware spätestens bei der Übernahme zu kontrollieren und Mängel (z.B. Schäden, Verunreinigungen) unverzüglich unserem Mitarbeiter an der Kassa zu melden. In einem solchen Fall ist der Kunde berechtigt, die Ware gegen ein gleiches Warenstück auszutauschen, soweit ein solches bei uns im Verkaufslokal noch vorhanden ist. Ist kein mangelfreies Warenstück mehr vorhanden, hat der Kunde das Recht, die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Der Kunde hat jedoch kein Recht auf Kaufpreisminderung; die Entscheidung darüber bleibt uns im Einzelfall vorbehalten. Meldet der Kunde keinen Mangel und übernimmt und bezahlt er die Ware an der Kassa, wird davon ausgegangen, dass die Ware in einem reinen und unbeschädigt ersichtlichen Zustand von ihm übernommen wurde. Wählt und kauft der Kunde hingegen eine Ware mit frei ersichtlichen Mängeln, akzeptiert er diese mit der Übernahme.
5.5 Zeigt sich erst nach Übernahme und Zahlung ein Mangel an der Ware, wird entweder der Mangel behoben oder die Ware gegen ein mangelfreies Warenstück ausgetauscht (Ersatzlieferung), sofern dieses bei uns im Verkaufslokal noch vorhanden oder noch lieferbar ist. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung steht dem Kunden zu. Eine Vertragsauflösung (Wandlung) mit Rückabwicklung des Geschäfts durch Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rücknahme der mangelhaften Ware erfolgt nur, wenn uns die Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung in angemessener Zeit unmöglich ist oder dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für uns verbunden ist. Mängel eines Teils der gekauften Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Ware, sofern der andere, mängelfreie Teil selbstständig verwendet werden kann.
5.6 Wesentliche Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich naturgemäß erst später beim Gebrauch der Ware zeigen, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde; langt diese nicht bei uns ein, gilt diese als nicht erhoben. Kommt der Kunde diesen Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nicht rechtzeitig nach, gilt die Ware als genehmigt und er kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen (insbesondere nicht aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum).
5.7 Nach dem Kauf entstandene Mängel an Waren, normaler Verschleiß bzw. die gewöhnliche Abnutzung der Ware unterliegen weder der Gewährleistung noch unseren sonstigen Serviceleistungen. Auf die Gebrauchs-, Pflege- und Reinigungshinweise, die sich zum Beispiel auf Warenetiketten bzw. -beschreibungen befinden, wird ausdrücklich hingewiesen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch falschen Gebrauch, falsche Lagerung, Reinigung oder Pflege entstehen.
5.8 Unsere Produkte sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hergestellt und entsprechen den höchsten Qualitätsstandards. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise auf der Verpackung. Konsultieren Sie vor der Verwendung einen Arzt oder Apotheker, insbesondere wenn Sie schwanger sind, stillen, Medikamente einnehmen oder an einer Krankheit leiden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Missachtung der Gebrauchsanweisungen entstehen. Die Haftung des jeweiligen Herstellers unserer Produkte beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
5.9 Unsere Haftung für Schadenersatz ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und weiteren Erfüllungsgehilfen.